Unsere Tätigkeitsschwerpunkte für Privatpersonen

Allgemeines Zivil-Recht


Das allgemeine Zivilrecht umfasst diverse rechtliche Angelegenheiten aus dem menschlichen Miteinander, gleich ob es sich um natürliche Personen oder Unternehmen handelt. Hierzu zählen typische Streitigkeiten aus dem Alltag: beispielsweise ein Mangel, ein Schaden, ein nicht erfüllter Vertrag, unbezahlte Forderungen oder aus dem Verhältnis als Grundstücksnachbarn

Vertragsrecht und Vertragsgestaltung


Jedes Handeln, jedes Tun im Alltag ist imgrunde ein juristischer Vorgang... ein Vertrag, ohne dass wir uns dessen jeweils immer im Einzelnen bewusst sind. Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Zusammenhang, kann dabei Auslöser für einen Streit sein.

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Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht beinhaltet die gesetzlichen Regelungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dessen jeweiligen Arbeitgeber.

 

Wir vertreten arbeitsrechtlich seit über 20 Jahren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Die hierbei gewonnenen Erfahrungsschätze und unsere fachspezifischen Kenntnisse sind für beide Seite gewinnbringend einsetzbar. Nur wer die Perspektive seines Gegenübers bestens kennt, kann die Interessen seines Mandanten (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) optimal vertreten – dies gilt vor allem im Arbeitsrecht.

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Bau- und Architektenrecht


Das private Bau- und Architektenrecht beschäftigt sich insbesondere mit den Rechten und Pflichten von Bauherren, Handwerkern, Architekten und Ingenieuren sowie Bauträgern und anderen Baubeteiligten.

Dabei ist die strategisch richtige sowie wirtschaftliche Anspruchsdurchsetzung und –sicherung bestenfalls in einem frühzeitigen Stadium von grundlegender Bedeutung.


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Erbrecht

 

Über das Erbrecht gibt es viele Irrtümer. Wer sie kennt und sich frühzeitig an die Gestaltung der Vermögensnachfolge macht, kann viel Streit unter den Erben vermeiden.

Vor dem Eintritt des Erbfalls beraten wir Sie bei der Planung, Gestaltung und Errichtung Ihres letzten Willens in einem Testament oder Erbvertrag.

 

Nach dem Eintritt des Erbfalls vertreten wir Sie bei der Durchsetzung von Erbansprüchen, Pflichtteil oder Vermächtnis oder bei der Abwehr von Erbansprüchen.


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Grundstücks- und Immobilienrecht


  • Grundstücksrecht
  • Wohneigentumsrecht
  • Mietrecht

 

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In welcher Angelegenheit dürfen wir Ihnen helfen?

Gerne senden Sie uns hier eine Schilderung Ihres Anliegens und Ihren Terminwunsch.


Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um uns terminlich mit Ihnen abzustimmen und Ihnen eine Checklist der in der Sache benötigten Unterlagen an die Hand zu geben.

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